Neue Lebensphasen meistern
Die Angebote unseres Sozialdienstes
Durch Krankheit oder Behinderung verändert sich für viele Menschen der Alltag. Viele Fragen treten in dieser neuen Lebensphase auf. Als Sozialdienst beraten wir Patienten und Bezugspersonen in dieser Situation und bieten professionelle Unterstützung an. Dabei berücksichtigen wir die damit einhergehenden persönlichen, rechtlichen und sozialen Probleme.
Eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist grundlegend für unsere Arbeit. Unter Berücksichtigung der medizinischen, pflegerischen und sozialen Vorgeschichte der Patienten entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam individuelle Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten. Die Angebote des Sozialdienstes dienen der Sicherung der nachstationären Versorgung der Patienten. Er versteht sich als Bindeglied für den kranken Menschen zwischen Krankenhaus und häuslicher Pflege oder teilstationären und vollstationären Einrichtungen.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Organisation der notwendigen Hilfen für die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Sie finden uns im Ev. Krankenhaus St. Johannisstift, Reumontstraße, im 1. OG links neben der Intensivstation.
Wir informieren und beraten
- bei Problemen, die sich durch Krankheit, Behinderung oder Alter ergeben
- bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit
- bei psychosozialen, sozialen und sozialrechtlichen Problemen
- über Leistungen der Pflegeversicherung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich
- über Leistungen der Krankenversicherung bei häuslicher Krankenpflege
- über Leistungen anderer Sozialleistungsträger (zum Beispiel Sozialamt, Versorgungsamt)
- über Angebote für pflegende Angehörige, zum Beispiel Pflegekurse, Gesprächskreise für pflegende Angehörige und Selbsthilfegruppen
Wir unterstützen Sie
- bei der Vermittlung von ambulanten Hilfen nach dem Krankenhausaufenthalt (zum Beispiel Pflege zu Hause, Essen auf Rädern, Hausnotrufsystem)
- bei der Vermittlung und Organisation von Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Altenheimpflege
- bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
- bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Gehhilfen, Pflegebetten, Badewannenliftern)
- bei Anträgen an das Sozialamt und Versorgungsamt
- bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- durch Vermittlung von Pflegetrainings, Diabetesberatung etc.